FAQ
Bin ich verrückt?
Nein! Fast jeder Mensch kommt im Laufe seines Lebens in Situationen, in denen er professionelle Unterstützung benötigt. Schließlich würde Sie sich auch nicht für verrückt halten, wenn Sie zum Zahnarzt müssten.
Muss ich mich auf eine Couch legen?
Nein, die psychologische Beratung/ das Coaching findet im Sitzen, Stehen oder gehen statt.
Bin ich bei Ihnen mit meinem Anliegen richtig?
Das entscheiden wir gemeinsam bei einem persönlichen Gespräch. Sie können für sich prüfen, ob die Chemie zwischen uns stimmt und über die weitere Zusammenarbeit entscheiden.
Wie kann mir die Beraterin bei der Lösung meines Problems helfen?
Als systemisch orientierte Beraterin gehe ich davon aus, dass Sie der Experte/ die Expertin für Ihr eigenes Leben und somit auch für die Lösung Ihres Problems sind. Die Lösung ist bereits in Ihnen. Meine Aufgabe ist es, Sie dabei zu unterstützen, diese Lösung zu finden.
Sind meine Themen bei Ihnen gut aufgehoben?
Ja! Die systemische/ psychologische Beratung unterliegt der Schweigepflicht.
Wie lange dauert die Beratung/Online Beratung?
Die Lösungs- und Ressourcenorientierte Arbeit hat zum Ziel innerhalb von wenigen Sitzungen zu Ihrer Entlastung beizutragen. Wie lange die Beratung, Paarberatung oder Familienberatung dauert, hängt von Ihrem Anliegen und Bedarf ab.
Wie oft sollte ich zur Beratung/ Coaching kommen?
Damit die in der Sitzung erarbeiteten Strategien und Erfahrungen ihre Wirkung im Alltag entfalten können, kann ein zeitlicher Abstand von 14 Tagen zwischen den Sitzungen sinnvoll sein.
Bei Bedarf, oder bei aktuellen Krisen kann die Beratung wöchentlich stattfinden.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Nein, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für psychologische Beratung/ Coaching, bzw. Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Einige private Krankenkassen schließen Heilpraktikerbehandlung jedoch ein. Am Besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse.
Normalerweise können Sie die Ausgaben für die psychologische Beratung bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung angeben.